** Koppensteiner WAT Fünfhaus **

Spenden für WAT Fünfhaus Handball sind steuerbegünstigt

Liebe WAT Fünfhaus-Mitgliederinnen und Mitglieder, liebe Spielerinnen und Spieler, liebe Handballfans!

Seit dem heurigen Jahr sind private Spenden auch für gemeinnützige Sportvereine steuerlich absetzbar. Der WAT Fünfhaus Handball hat den notwendigen Antrag auf Spendenbegünstigung an das Finanzamt gestellt und inzwischen per Bescheid die Bestätigung dafür erhalten. Das bedeutet, dass alle, die den WAT Fünfhaus Handball mit einer Spende unterstützen, dies mit der Steuerklärung noch für das heurige Jahr geltend machen können. Der Vorstand des WAT Fünhaus sieht darin eine zusätzliche Möglichkeit, für den Verein eine wertvolle finanzielle Hilfe zu leisten – und das steuerbegünstigt. Daher die Bitte, auch andere auf diese steuerbegünstigte Möglichkeit einer Spende hinzuweisen.

Auf welches Konto soll die Spende überwiesen werden:

WAT Fünfhaus Handball

IBAN: AT52 2011 1292 2508 8100

Wie funktioniert das Überweisen einer Spende?

Wichtig sind dabei die folgenden konkreten Angaben: Es muss bei einer Spenden-Überweisung unbedingt im Feld „Verwendungszweck“ der korrekte Vorname und Zuname (laut gültigem Meldezettel) eingetragen werden. Ebenso muss das Geburtsdatum bei der Überweisung angegeben werden. Beispiel „Verwendungszweck“ Spende von Max Mustermann geboren am 01.01.1990.

Was ist noch wichtig?

Was passiert, wenn ich nicht nur spenden will, sondern auch einen Mitgliedsbeitrag zahle? Der jeweilige Mitgliedsbeitrag ist nicht steuerlich absetzbar. Bitte diesen daher separat als Mitgliedsbeitrag in der entsprechenden Höhe einzahlen, beispielweise 200 Euro. In einer zweiten Überweisung dann die Spende noch dem oben angeführten Muster, beispielsweise 1000 Euro, einzahlen.

Jede Spende für den Verein ist wertvoll – und nun auch steuerbegünstigt. Foto: WAT Fünhfaus

Die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit richtet sich nach dem für den betreffenden Steuerzahler geltenden Steuersatz mit Stufen von 20 bis maximal 55 Prozent. Beispiel: fällt Max Mustermann aufgrund seines Verdienstes von heuer 40.000 Euro in die 40prozentige Steuerstufe, so erhält er bei einer Spende von 1000 Euro mit der Steuererklärung auch 40 Prozent der Spende zurück, also 400 Euro.