Spenden für WAT Fünfhaus Handball sind steuerbegünstig!
Private Spenden sind für gemeinnützige Sportvereine steuerlich absetzbar. Der WAT Fünfhaus Handball ist als steuerbegünstigt vom Finanzamt bestätigt (Registrierungsnummer SP-22051; BMF Liste). Das bedeutet, dass eine Spende an den WAT Fünfhaus Handball automatisch bei der nächsten Steuererklärung geltend gemacht wird, und man somit weniger Einkommensteuer zahlt.
Spende einfach via Überweisung auf das Vereinskonto
WAT Fünfhaus Handball
IBAN: AT52 2011 1292 2508 8100

Was ist beim überweisen einer steuerbegünstigten Spende zu beachten?
Wichtig sind dabei die folgenden konkreten Angaben: Es muss bei einer Spenden-Überweisung unbedingt im Feld „Verwendungszweck“ der korrekte Vorname und Zuname (laut gültigem Meldezettel) eingetragen werden. Ebenso muss das Geburtsdatum bei der Überweisung angegeben werden. Beispiel: „Spende von Petra Muster geboren am 01.01.1990“.
Was ist noch wichtig?
Was passiert, wenn ich nicht nur spenden will, sondern auch einen Mitgliedsbeitrag zahle? Der Mitgliedsbeitrag ist nicht steuerlich absetzbar. Bitte diesen daher separat als Mitgliedsbeitrag in der entsprechenden Höhe überweisen. In einer zweiten Überweisung dann die Spende nach dem oben angeführten Muster überweisen.