Wichtiger Termin für die Vereinsmitglieder des WAT Fünfhaus Handball: Der Vorstand mit Obmann Florian Bohata lädt zur Generalversammlung am Donnerstag, 13. Juni. Die Information dazu erfolgt auch per Mail an die Vereinsmitglieder.
Veranstaltung: Ordentliche Hauptversammlung des WAT Fünfhaus Handball
Wann: Donnerstag, 13.06.2024, Beginn: 18:00 Uhr
Wo: Beingasse 28 / 10 – 1150 Wien
Achtung! Aus organisatorischen und vor allem Platzgründen bitten wir euch, im Vorfeld der
Hauptversammlung ein E-Mail mit einer Anmeldung an office@wat15.at bis spätestens
Montag 10.06.2024 zu senden, solltet ihr an der Hauptversammlung teilnehmen wollen
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung des Protokolls der HV vom 09.06.2022
- Bericht Obmann
- Bericht Kassier und Rechnungsprüfer
- Antrag auf Entlastung des Vorstand
- Neuwahl Vorstand
- Festlegung der Mitgliedsbeiträge für die Saison 2024/25
- Antrag zur beabsichtigten Statutenänderung im Zusammenhang mit der Anerkennung
des WAT Fünfhaus Handball als spendenbegünstigter Sportverein und anschließende
Abstimmung - Antrag zur beabsichtigten Statutenänderung im Zusammenhang mit der Anerkennung
der Gründung eines Zweigvereins des WAT Fünfhaus Handball und anschließende
Abstimmung - Antrag zur beabsichtigten Statutenänderung betreffend Datenschutz
- Sonstige Anträge
- Allfälliges
- Verabschiedung
Anträge zur Generalversammlung sind mindestens 3 Tage vor dem Termin der
Generalversammlung schriftlich einzureichen. Bitte diese per Mail an Karl Ettinger schicken:
karl.ettinger@wat15.at
Nachstehend findet ihr Informationen zu den bereits eingebrachten Anträgen, über welche
am 13.06.2024 abgestimmt werden.
Antrag 1: Im Jänner 2024 ist das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 in Kraft getreten.
Dadurch erhält auch der WAT Fünfhaus Handball die Möglichkeit, vom Finanzamt als
spendenbegünstigter Sportverein anerkannt zu werden. Spenden an den WAT Fünfhaus
Handball sollen damit künftig für die Spender:innen steuerlich absetzbar sein. Das ist sowohl
für die Spender:innen als auch für den WAT Fünfhaus Handball sehr attraktiv.
Um diesen Status als spendenbegünstigter Verein noch im Jahr 2024 zu erlangen, müssen die
Statuten des WAT Fünfhaus Handball noch geringfügig angepasst werden. Es geht dabei nur
um die Konkretisierung des gemeinnützigen Zwecks des WAT Fünfhaus Handball, damit alle
vom Finanzamt für die Spendenbegünstigung gestellten Anforderungen erfüllt werden
können. Die Rechte der Mitglieder und/oder andere Teile der Statuten werden durch diese
Anpassung nicht berührt.
Antrag 2: Im Zuge der diesjährigen OK-Sitzungen für das 31. Internationale Schmelzer
Jugendhandballturnier wurde beantragt, einen Zweigverein des WAT Fünfhaus Handball zu
gründen um die zukünftige Abwicklung in organisatorischer und finanzieller Sicht
transparenter zu gestalten.
Antrag 3: Ab der Saison 2024/25 dürfen Neuanmeldungen nur noch über die Homepage
eingebracht werden. Dadurch wollen wir Trainer und Vorstand entlasten, als auch im Sinne
des Umweltgedanken auf eine digitale Abwicklung umstellen
Durch die Datenübertragung werden die persönlichen Daten auf unserer Homepage
gespeichert. Durch den eingebrachten Antrag soll in den Statuten festgelegt werden, dass jene
persönliche Daten bei Abmeldung oder Nicht-Gebrauch gelöscht werden.
Zur Information. Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht haben nur Mitglieder, die am 1.
Jänner des Jahres, in dem die Mitgliederversammlung stattfindet, das 16. Lebensjahr
vollendet haben, sowie alle Mitglieder des Vereinsvorstands. Mitglieder, die das 16.
Lebensjahr nicht vollendet haben, können ihr Stimmrecht nur durch ihren gesetzlichen
Vertreter ausüben. Der gesetzliche Vertreter kann das Stimmrecht für mehrere Minderjährige
Mitglieder ausüben.
Mit sportlichen Grüßen
.Der Vorstand des WAT Fünfhaus Handball
Obmann Florian Bohata