In einer außerordentlichen Generalversammlung wurden die Vereinsstatuten des WAT Fünfhaus Handball geändert und damit neue Statuten beschlossen. Dem Beschluss am 10. Oktober war in der Vergangenheit bereits eine intensive Beratungs- und Diskussionsphase vorangegangen.
Die Neuregelung betrifft insbesondere das Stimmrecht der Mitglieder. Nunmehr sind Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr stimmberechtigt. Alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können ihr Stimmrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter ausüben lassen.
Der Beschluss in der a.o. Generalversammlung fiel einstimmig. Für die aufwendigen Vorarbeiten an der Statutenänderung gilt der besondere Dank an Stefan Schüchner, sowie an die Elternvertreter, die den ersten Vorschlag ausgearbeitet haben.